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Eine ungenutzte Gewerbeimmobilie im Erdgeschoss in Torremolinos. J. R. C.
Torremolinos will Umwandlung von Geschäftsräumen im Erdgeschoss in Wohnräume begrenzen
Wohnungskrise

Torremolinos will Umwandlung von Geschäftsräumen im Erdgeschoss in Wohnräume begrenzen

Der Stadtrat hat eine Verordnung verabschiedet, die die Anpassung verhindert, wenn sie nicht den Mindeststandards entspricht

José Rodríguez Cámara

Torremolinos

Mittwoch, 9. April 2025

Nachdem der Plan für die Mindestgröße von Wohnungen 2020 abgelehnt wurde, hat das Rathaus von Torremolinos nun eine städtische Verordnung verabschiedet, um die Ausbreitung von minderwertigen Wohnungen zu begrenzen. Ziel der Verordnung ist es, die Umwandlung von Gewerberäumen, vor allem im Erdgeschoss, in Wohnungen zu verhindern, die nicht den Mindestgrößenstandards entsprechen. Gleichzeitig sollen frühere Bebauungspläne geschützt werden, sie sollen nicht rückwirkend gelten, was der Hauptgrund für die Ablehnung des Plans 2020 war.

Die Stadtplanungsabteilung des Rathauses von Torremolinos sah sich veranlasst, nach einer Übergangslösung zu suchen, die der Vorschrift von 2020 ähnelt, wonach eine Wohnung mindestens 37,5 Quadratmeter groß sein muss, aber nicht rückwirkend gilt, da sie die Gefahr einer Zunahme von Substandard-Wohnungen sah. Die neue Verordnung wurde auf der letzten Plenartagung der Stadtverwaltung angenommen.

Stadträtin Marina Vázquez erklärte, dass der Gemeinderat beschlossen habe, die Änderungsanträge, die ein halbes Dutzend Personen betreffen, umzusetzen, um zu verhindern, dass die Betroffenen rechtliche Schritte einleiten. «Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Interessen aller Betroffenen gebührend berücksichtigt werden und den Bürgern keine unverhältnismäßigen oder ungerechten Belastungen auferlegt werden», so Vázquez.

Die Verordnung wird im offiziellen Amtsblatt der Provinz Málaga veröffentlicht.

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