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Solaranlagen

Archidona verbietet neue Solarpanele im Stadtzentrum - aus ästhetischen Gründen

Das Rathaus hat außerdem angeordnet, dass Photovoltaikanlagen, die ohne Genehmigung installiert wurden, bis zum 15. November entfernt werden müssen

Julio J. Portabales

Archidona

Mittwoch, 1. Oktober 2025

Das Rathaus von Archidona im Norden der Provinz Málaga hat in einer städtischen Bekanntmachung die Installation von Solarpanelen im historischen Zentrum und seiner unmittelbaren Umgebung ausdrücklich verboten. Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem in den letzten Monaten eine beträchtliche Zunahme der Genehmigungsanträge festgestellt wurde. Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung droht diese Zunahme der Anlagen dem Erscheinungsbild der Stadt zu schaden.

In dem vom Bürgermeister unterzeichneten Dokument heißt es, dass die Entscheidung auf einer einstimmigen Vereinbarung beruht, die die Abteilungen für Stadtplanung und Umwelt am 15. September getroffen haben. Auf dieser Sitzung analysierten die städtischen Behörden die Auswirkungen der Solarpanele und waren sich einig, dass solche Anlagen eine visuelle Beeintächtigung verursachen.

Der Text legt fest, dass dies sowohl die direkte Sicht von der öffentlichen Straße als auch die Sicht von angrenzenden Gebäuden und erhöhten Punkten, die einen vollständigen Panoramablick auf die Gemeinde bieten, betrifft. In allen Fällen wird das Vorhandensein von Solarpanelen als Beeinträchtigung der Integrität des architektonischen Erscheinungsbildes der Stadt betrachtet.

Das Rathaus weist darauf hin, dass die Installation von Solarpanelen im historischen Zentrum von Archidona und seiner Umgebung gemäß den örtlichen Vorschriften zur Stadtplanung und zum Schutz des regionalen Kulturerbes nicht zulässig ist. Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen und zu verhindern, dass neue Anträge gestellt werden, die nicht genehmigt werden können.

Ohne Lizenz installierte Paneele müssen entfernt werden

Die Verordnung verbietet nicht nur künftige Anlagen, sondern bezieht sich auch auf bestehende Anlagen. So müssen Solaranlagen, die ohne Genehmigung installiert wurden, bis zum 15. November 2025 entfernt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, leitet das Rathaus ein entsprechendes Sanktions- und Wiederherstellungsverfahren der städtebaulichen Legalität ein, das wirtschaftliche und disziplinarische Maßnahmen umfassen kann.

Die Warnung richtet sich an Eigentümer, Mieter und Bewohner des historischen Zentrums. Das Rathaus erklärt, dass die Maßnahme keinen anderen Zweck verfolgt als die Erhaltung der städtebaulichen Identität und des kulturellen Erbes von Archidona.

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