Junta geht in Berufung, um die Kläranlage Málaga Nord bauen zu können
Im Juni hatte der Oberste Gerichtshof TSJA auf Antrag von Anwohnern die Arbeiten an der Kläranlage einstellen lassen. Im Mittelpunkt der Kritik: der Standort in einem Überschwemmungsgebiet und fehlende Umweltstudien
Chus Heredia
Alhaurín el Grande
Donnerstag, 11. September 2025
Gegen den richterlich verhängten Baustopp für die Kläranlage Málaga Nord hat die andalusische Landesregierung am gestrigen 10. September Einspruch beim Obersten Gerichtshof von Andalusien (TSJA) eingelegt. Dass gegen die Entscheidung des TSJA Berufung eingelegt wird, begründet die Junta mit dem allgemeinen und ökologischen Interesse an dem Bau dieser Anlage, die auch die Abwässer von Alhaurín El Grande sanieren soll. Bislang werden diese nicht ordnungsgemäß behandelt, was die EU alle sechs Monate mit einer erheblichen Geldstrafe quittiert. Bis die Rechtsfragen nicht geklärt seien, werde man die Arbeiten an der Kläranlage in der Vega de Mestanza jedoch ruhen lassen, verlautete es aus dem andalusischen Landwirtschaftsministerium. Für den Bau der Anlage ist ein Budget von 100 Millionen Euro veranschlagt.
Gestoppt worden waren die Bauarbeiten, nachdem das TSJA Ende Juni einer Klage der Vereinigung Vega Mestanza gegen die Kläranlage stattgegeben hatte. In seinem Urteil hatte das Gericht sowohl den Standort zwischen den Gemeinden Campanillas und Alhaurín de la Torre als auch mehrere mögliche Umweltverstöße angeführt.
Geldbuße der EU
Andalusiens Landesregierung musste daraufhin eines der wichtigsten Projekte im Rahmen der Wassersanierung seit 2007 stoppen. Das wiederum bedeutet auch, dass noch mehr Zeit vergehen wird, bis Gemeinden wie Cártama oder Alhaurín El Grande ihre Abwässer ordnungsgemäß entsorgen und nicht weiter gegen EU-Vorschriften verstoßen werden. Für die fehlende oder mangelnde Abwassersanierung in Gemeinden wie diesen zahlt Spanien jährlich Strafgelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro an die EU.
Die Klage der Nachbarschaftsvereinigung Asociación de Vecinos de la Vega de Mestanza y Lomas de Cantarranas gegen die geplante Kläranlage geht auf das Jahr 2022 zurück. Angeführt wurden darin unter anderem die Lage der Anlage in einem Überschwemmungsgebiet und Mängel bei der Umweltverträglichkeitsstudie. Die Anwohner monierten, die verschiedenen untersuchten Standorte für die Errichtung dieser großen städtischen Kläranlage beruhten auf rein wirtschaftlichen Argumenten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung habe nicht stattgefunden.
Ökologischer Wert
In dem Urteil des TSJA wurde mit Blick auf die Umweltverträglichkeitsstudie auf die ökologischen Besonderheiten der Vega hingewiesen: «Im vorliegenden Fall hätte diese Studie in größerem Umfang durchgeführt werden müssen, wenn man bedenkt, dass die Vega de Mestanza offiziell als Teil des globalen biologischen Korridors ausgewiesen und zu einem strategischen Punkt in diesem Korridor geworden ist, da sie aufgrund ihres hohen ökologischen Wertes als Kilometer Null Südeuropas des biologischen Weltkorridors ausgewählt wurde».
Regionale Anliegen
Ohne eine Kläranlage werden Abwässer der Gemeinden Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre, Cártama und Torremolinos sowie eines Teils der Stadt Málaga mit ihren rund 250.000 Einwohnern weiterhin ungeklärt in den Guadalhorce-Fluss eingeleitet. Diese Entscheidung hat Folgen für die öffentliche Gesundheit der Anrainer des Flusses und bedeutet einen wirtschaftlichen Schaden für die Junta de Andalucía, die weiterhin Strafen für die Nichtbehandlung dieser Abwässer zahlen muss.
In dem Urteil des TSJA wurden der Junta de Andalucía teilweise die Kosten des Verfahrens auferlegt und auf 6.000 Euro festgesetzt.
Die Kläranlage
Die Kläranlage Nord soll Abwässer aus Teilen der Stadt Málaga, Alhaurín el Grande, Torremolinos, Cártama und Alhaurín de la Torre sanieren. Die fünf Gemeinden haben bereits eine Vereinbarung über die Verwaltung und den Betrieb dieses seit Jahrzehnten anhängigen Projekts unterzeichnet.
In den letzten Monaten war es bereits zu Arbeitsunterbrechungen wegen eines Brandes gekommen, bei dem ein großer Teil der schweren Maschinen verbrannte. Des Weiteren wurden angeblich Drohungen gegen die Arbeiter von Subunternehmern ausgesprochen.
Die mit dem Projekt und den Arbeiten beauftragten Unternehmen sind Sando, Dinotec und Aquambiente. Sie hatten das Projekt überarbeitet und den Platzbedarf der Kläranlage um 30 Prozent sowie die Anzahl der von dem Projekt betroffenen Zitrusbäume um mehr als 4.000 verringert.
«Urteil mit Tragweite»
Marcelino Abraira, Leiter der Anwaltskanzlei in Gijón, die die Bewohner von Vega de Mestanza und Lomas de Cantarranas vertritt, hatte das Urteil des TSJA begrüßt: «Meines Erachtens hat dieses Urteil eine größere Tragweite als die bloße Einstellung der Arbeiten, denn für den Fall einer Berufung weist es darauf hin, dass der Standort der Kläranlage Nord in der Vega de Mestanza nicht möglich ist.»
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