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Pilar Martínez
Málaga
Freitag, 2. Mai 2025
Bei der Rückerstattung von Kosten für Flüge, die aufgrund des Stromausfalls annulliert wurden oder verspätet waren, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die sich auf die Entschädigung auswirken, die den Fluggästen zusteht. AirHelp, ein auf Fluggastrechte spezialisiertes Unternehmen, informierte die Reisenden darüber, wie sie sich verhalten sollten und was von der Fluggesellschaft verlangen sollten. Das Unternehmen stellte klar, dass «diese Störungen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft und des Flughafens liegen. Wenn die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt oder der Flug annulliert wird, haben die betroffenen Fluggäste daher keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung».
Reisende können jedoch die Kosten geltend machen, die ihnen durch den Stromausfall und die anschließende Verspätung entstanden sind - die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Grundbedürfnisse der Passagiere während der Unterbrechung zu befriedigen. Die Fluggesellschaft muss nach einer zweistündigen Verspätung vorrangig Wasser, Lebensmittel und Zugang zur Telekommunikation bereitstellen.
AirHelp erklärte auch, dass die Fluggesellschaft alternative Flüge oder eine andere Beförderung zum Zielort anbieten muss. Entscheidet sich ein Fluggast, nicht zu fliegen, muss die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten.
Wenn die Verspätung, Annullierung oder Änderung des Fluges eine Übernachtung erforderlich macht, sollte die Fluggesellschaft auf eigene Kosten ein Hotelzimmer und die Fahrt zum Hotel anbieten, so AirHelp. Den Reisenden wird empfohlen, «alle Bordkarten und Quittungen für Essen, Getränke und Unterkunft aufzubewahren, um die Bearbeitung der Ansprüche zu beschleunigen».
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