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Prostitution

Paar zu jeweils sechs Jahren Gefängnis wegen Zwangsprostitution in Marbella verurteilt

Die beiden betrieben ein Lokal, in dem die Angestellten mit den Kunden Sex haben mussten - oft unter dem Einfluss von Drogen

SUE

Marbella

Montag, 1. September 2025

Zwei Personen wurden wegen vier Prostitutionsdelikten und einem weiteren Verstoß gegen die öffentliche Gesundheit zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von jeweils 8.700 Euro verurteilt, weil sie durch Täuschung und Drohungen schutzbedürftige Frauen prostituiert und zur Einnahme von Drogen gezwungen hatten.

Darüber hinaus wurde ein weiterer Mann, der von Mai bis November 2018 für beide arbeitete, wegen Prostitution und eines weiteren Verstoßes gegen die öffentliche Gesundheit zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.300 Euro verurteilt.

Der Sachverhalt ereignete sich in der Stadt Marbella in Málaga, wo ein Ehepaar ein Lokal betrieb, in dem es Frauen während eines Arbeitstages, der von 12 Uhr mittags bis sechs Uhr morgens dauerte, zum Sex zwang.

Während dieser Zeit durften die Frauen das Gebäude nicht verlassen und wurden im Keller eingeschlossen, so das Urteil des Berufungsgerichts von Málaga, das von Europa Press eingesehen werden konnte.

Dem Urteil zufolge nutzten sie die «prekäre wirtschaftliche Lage» dieser Frauen aus, die sich teilweise illegal in Spanien aufhielten. Außerdem zwangen sie sie, gemeinsam mit ihren Kunden Betäubungsmittel zu konsumieren.

Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten und der Wohnung der Verurteilten wurden 71 Päckchen einer in Spanien illegalen, aber im Internet erhältlichen männlichen Aufputschdroge, 12 Tütchen MDMA sowie Cannabis, Kokain und Ketamin gefunden.

Das Urteil enthält einige Aussagen von geschützten Zeugen. Eine von ihnen war als Masseurin mit Happy End indem Lokal angestellt. Dort teilte ihr ein Kunde mit, dass er eine «vollständige sexuelle Dienstleistung» in Anspruch gebucht habe. Als sie sich bei ihrer Chefin beschwerte, sagte diese ihr, dass sie «alles tun müsse, was der Kunde verlangt», und drohte ihr, 300 Euro in Rechnung zu stellen, wenn sie ihren Vertrag nicht erfüllen würde.

Das Urteil umfasst auch Aussagen von zwei Frauen, die entlassen wurden, ohne den ihnen zustehenden Lohn zu erhalten, wobei eine von ihnen nicht einmal eine Abfindung erhielt. Außerdem wurde eine von ihnen auch bei der Einstellung getäuscht.

Die Mädchen, die 50 Prozent der von den Kunden gezahlten Beträge erhielten, mussten fünf Euro für ein «Bettlaken- und Kondom-Set» bezahlen. Außerdem wurden sie mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt, wenn sie sich nicht an die Vereinbarungen hielten, etwa, wenn sie den Keller verließen, in dem sie eingeschlossen waren, oder wenn sie den Raum verließen vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Zeit.

Aus diesem Grund und nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft von Málaga wurde das Paar wegen vier Prostitutionsdelikten und einem Verstoß gegen die öffentliche Gesundheit zu jeweils sechs Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 8.700 Euro verurteilt. Der andere Beteiligte wurde wegen eines Prostitutionsdelikts und eines Delikts gegen die öffentliche Gesundheit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 3.300 Euro verurteilt.

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