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Emilia Huber/SDA
Málaga
Mittwoch, 14. Mai 2025
Steffanie Schwarz hatte sich in Andalusien verliebt und entschloss sich, dauerhaft in den Süden Spaniens zu ziehen. Sie wollte ihr Leben unter der Sonne neu beginnen und natürlich sollte auch ihr geliebter Land Rover mitkommen. Doch was sie nicht ahnte, war, wie kompliziert es sein kann, ein Auto in Spanien anzumelden. «Ich dachte, ich könnte meinen Land Rover einfach mitbringen und weiterfahren», erinnert sich Steffanie lachend. «Aber schnell habe ich gemerkt, dass die spanische Bürokratie so einige Hürden bereithält.»
Steffanies erstes Anliegen war ihr deutscher Führerschein. Zwar ist es EU-Bürgern gestattet, in Spanien mit ihrem nationalen Führerschein zu fahren, wenn dieser einen Gültigkeitsvermerk hat. Man muss ihn weder umtauschen noch bei der Verkehrsbehörde (DGT) eintragen lassen. Erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit muss ein spanischer Führerschein beantragt werden, sofern kein deutscher Wohnsitz mehr vorhanden ist.
Doch da Steffanie noch einen alten Führerschein ohne Gültigkeitsvermerk besaß, war der Umtausch in den spanischen Führerschein erforderlich. Dazu ergänzt das Auswärtige Amt: «Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaberin oder Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen befristeten Führerschein umgetauscht werden muss.» Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich.
Für die Beantragung bei der DGT ist neben dem Empadronamiento (städtische Meldebescheinigung) auch ein Gesundheitstest erforderlich. Dieser erfolgt in dafür zugelassenen Zentren (Centro Médico de Conductores). Der Test besteht aus: Einer psychomotorischen Prüfung, die Aufschluss über das Reaktionsvermögen des Anwärters gibt, sowie Seh- und Hörtest.
Nach einigen Wochen hielt Steffanie den spanischen Führerschein in den Händen. Doch der eigentliche Aufwand begann erst, als es um die Anmeldung ihres Land Rovers ging. «Ich wusste nicht, dass es so kompliziert wird, ein Auto hier anzumelden», gibt sie zu. Steffanie musste ihr Fahrzeug nicht nur in Deutschland ab- und in Spanien anmelden, sondern es auch offiziell in das Land einführen. Das bedeutete jede Menge Formulare, Gebühren und vor allem Geduld. Der erste Schritt war die technische Prüfung des Fahrzeugs, eine Generalabnahme der sogenannten ITV (Inspección Técnica de Vehículos), vergleichbar mit dem TÜV in Deutschland.
Die ITV-Prüfung deckt den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs ab. Von den Bremsen bis hin zu den Abgaswerten. «Sie sind ziemlich streng, besonders bei den Abgasen», erzählt sie. Nach ein paar kleineren Reparaturen, die sie durchführen lassen musste, bestand der Land Rover die Prüfung und erhielt die begehrte 'Ficha técnica', eine dem deutschen Fahrzeugbrief ähnelnde Bescheinigung, dass ein Fahrzeug in Spanien zugelassen werden kann.
Nach der erfolgreichen technischen Prüfung war Steffanie jedoch noch längst nicht am Ziel. In Spanien wird für die Fahrzeuganmeldung auch eine Einfuhrsteuer (Impuesto de Matriculación) fällig, die abhängig vom CO₂-Ausstoß und dem Wert des Fahrzeugs berechnet wird. «Da mein Land Rover einen hohen CO₂-Ausstoß hat, musste ich eine ziemlich saftige Steuer zahlen», gibt sie zu. Zu dieser Einfuhrsteuer kam die jährliche Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM), die von der jeweiligen Gemeinde, abhängig vom Fahrzeugtyp und der Leistung des Motors, erhoben wird. «Es war eine kleine Überraschung, wie viel das alles gekostet hat», erzählt sie.
Als der Land Rover endlich durch die technische Prüfung war und die Steuern bezahlt waren, stand die eigentliche Fahrzeuganmeldung bei der DGT an. «Ich musste so viele Dokumente mitbringen. Den Kaufvertrag, die ITV-Bescheinigung, den Fahrzeugbrief aus Deutschland und meine NIE-Nummer», zählt Steffanie auf. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die Ausländeridentifikationsnummer, die jeder in Spanien braucht, um offizielle Angelegenheiten zu regeln. Nachdem sie alles eingereicht hatte, dauerte es nicht lange, bis Steffanie ihre neuen spanischen Nummernschilder bekam. «Es fühlte sich wie ein Meilenstein an, als ich endlich die spanischen Kennzeichen hatte», lacht sie.
Doch nicht nur die Anmeldung des Land Rover stellte Steffanie vor Herausforderungen, auch das Fahren selbst brachte einige Überraschungen mit sich. «Die Verkehrsregeln sind zwar ähnlich wie in Deutschland, aber ich musste mich an ein paar Dinge gewöhnen», berichtet sie. Zum Beispiel gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, nur auf Straßen mit zwei Fahrspuren in beide Richtungen gilt 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Was die Bußgelder angeht, war Steffanie von der Strenge der spanischen Behörden überrascht. «In Spanien kann man ziemlich schnell hohe Bußgelder bekommen, besonders wenn man die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhält», erklärt sie. «Ich habe gelernt, dass man 50 Prozent Rabatt bekommt, wenn man das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt. Das ist wenigstens ein kleiner Trost.» Bußgelder können bei Verstößen wie Geschwindigkeitsübertretungen oder falschem Parken schnell bis zu 600 Euro betragen.
Ein weiteres Detail, an das sich Steffanie gewöhnen musste, war die regelmäßige ITV-Prüfung. In Spanien müssen neue Pkw ('Turismo') nach vier Jahren zur ersten Inspektion, danach alle zwei Jahre. Bei Fahrzeugen, die zehn Jahre oder älter sind, wie ihr Land Rover, ist die Prüfung sogar jährlich erforderlich.
Für Steffanie war der Weg zur vollständigen Fahrzeuganmeldung in Spanien zwar steinig, aber am Ende lohnend. «Ich habe viel gelernt, vor allem, dass man in Spanien geduldig sein muss, wenn es um Bürokratie geht.»
DGT-Link zur Fahrzeugeinfuhr:
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