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Auch Nicht-Residenten müssen IBI zahlen

Donnerstag, 23. Januar 2025

SDA. In unserem Artikel «Der Weg zum Traumhaus: Was man beim Immobilienkauf in Andalusien wissen muss» vom 12. Dezember, Seite 42, kann gegen Ende des Textes der Eindruck entstehen, dass Nicht-Residenten nur die Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR, Modelo 210) für ihre Immobilie in Spanien zahlen müssen. Das ist nicht richtig. Nicht-Residenten unterliegen zusätzlich zur Einkommenssteuer auch der von der zuständigen Gemeinde erhobenen Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI), ebenso wie alle in Spanien gemeldeten Personen – Spanier wie Ausländer. Nur wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, kann sich offiziell als Resident melden und damit die doppelte Besteuerung seiner Immobilie umgehen.

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