Benalmádena wehrt sich gegen Abriss der Stierkampfarena
Gemeindeverwaltung kündigt Machbarkeitsstudie für Voll- und Teilsanierung und anderweitige Nutzung an
José Carlos Garcí a
Benalmádena
Freitag, 10. Oktober 2025
Die Zukunft der Stierkampfarena von Benalmádena ist weiterhin ungewiss. Nachdem ein Bericht der Provinzregierung von Málaga zu dem Schluss gekommen war, dass dieses Gebäude im Besitz der Gemeinde als baufällig eingestuft werden muss, hat die Gemeindeverwaltung angekündigt, einen „externen Bericht zur Machbarkeit einer möglichen Sanierung, sei es vollständig oder teilweise«, der Stierkampfarena in Auftrag zu geben, einschließlich der Kosten, sowie „neue Nutzungen zu prüfen«.
Die Entscheidung wurde nach der Sitzung des Fachausschusses bekannt gegeben, der von der Stadtverwaltung eingesetzt wurde, um die Zukunft der 1968 eingeweihten Stierkampfarena in Benalmádena zu definieren. An der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Juan Antonio Lara nahmen der Direktor für Stierkampfangelegenheiten der Provinzregierung, Borja Ortiz, die Stadträtin für Kultur, Jésica Trujillo, der Vorstand der Stierkampfvereinigung von Benalmádena, vertreten durch Rafael Gamero, Luis Miguel Ramos und Javier Rodríguez, sowie Fachleute der Stadtverwaltung und Enrique Moya, ehemaliger Direktor für Stierkampfangelegenheiten der Provinzregierung und ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde, teil. Die Entscheidung, diese Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, wurde laut Angaben des Stadtrats von allen Parteien getroffen.
Es ist bemerkenswert, dass von einer „vollständigen« Sanierung die Rede ist, wenn man bedenkt, dass die Studie der Provinzregierung, die von einem Doktor der Wirtschaftsingenieurwissenschaften und Ingenieur für Straßen-, Kanal- und Hafenbau unterzeichnet wurde, sich auf rein wirtschaftliche Kriterien mit rechtlicher Grundlage stützte, um seine Schlussfolgerung zu begründen. Konkret bezog sich die Studie auf den Abschnitt »a« des Artikels 146.1 des Gesetzes 7/2021 über die Förderung der territorialen Nachhaltigkeit in Andalusien (LISTA), in dem festgelegt ist, dass »die rechtliche Erklärung der Situation des städtischen Verfalls« erfolgt, wenn »die Kosten für die notwendigen Reparaturen zur Wiederherstellung der Stabilität, Sicherheit und strukturellen Konsolidierung des Bauwerks oder Gebäudes, das sich in einer Situation des offensichtlichen Verfalls befindet, die Grenze der normalen Erhaltungspflicht übersteigen«.
In der letzten Plenarsitzung vom 12. August, in der diese Angelegenheit konkret erörtert wurde, bestritt die Stadtverwaltung, dass sie die Absicht habe, das Gebäude vollständig abzureißen, obwohl sie ausdrücklich darauf hinwies, nur zu versuchen, «einen Teil der Fassade» der Stierkampfarena zu erhalten. Sie wies bereits damals auf die »ergänzenden Nutzungen« zum Stierkampf hin.
Das Dokument der Provinzregierung ist nicht die erste Studie, die bestätigt, dass sich die Stierkampfarena in einem rechtlichen Zustand der städtebaulichen Baufälligkeit befindet. Bereits 2011 kam der Leiter der Architekturabteilung der Stadtverwaltung zu diesem Schluss, später auch ein Direktor der Abteilung für Stadtentwicklung.