Quarantäne für Betriebe wegen der Vogelgrippe betrifft die Provinz kaum
Die Zahl der Betriebe mit Freilandhaltung ist in Málaga «minimal» und die Landwirte bitten Verbraucher, nicht «in Panik zu verfallen»
Matías Stuber
Málaga
Freitag, 14. November 2025
Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung hat am Donnerstag eine Quarantäne für alle Geflügelbetriebe mit Freilandhaltung in Spanien angeordnet, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern und zu bekämpfen. In der Provinz Málaga hat diese Maßnahme nur wenig Konsequenzen. Wie der Jungbauernverband bestätigte, ist «die Zahl der Betriebe mit Freilandhaltung minimal, so dass wir sagen können, dass die Auswirkungen in der Provinz sehr gering sind».
Asaja ist dennoch besorgt, denn die Verunsicherung der Verbraucher ist spürbar. Der Verband betont deshabl, die Vogelgrippe werde nicht durch den Verzehr von Eiern und Fleisch übertragen. «Die Produkte, die vermarktet werden, können ohne Zweifel verzehrt werden», heißt es.
Mit der Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums wird die Quarantäne von Freilandgeflügel auf das ganze Land ausgedehnt. Mit dieser Maßnahme soll der Kontakt mit infizierten wilden Zugvögeln vermieden werden.
Auch die andalusische Landesregierung ruft zur Ruhe auf. «Es handelt sich nicht um restriktive, sondern um vorsorgliche Maßnahmen mit dem Ziel, dass Produktionsvögel nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Die Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf die tägliche Produktion in der Provinz. Die besondere Risikosituation besteht in den kleinen Eigenverbrauchsbetrieben, aber das Wichtigste ist, zu betonen, dass keine Gefahr für den Menschen besteht», so offizielle Quellen.
Auf wirtschaftlicher Ebene macht sich die Quarantäneverordnung für diese Betriebe in der Provinz ebenfalls nicht bemerkbar. Bei den Farmen, die Maßnahmen ergreifen müssen, handelt es sich meist um kleine Höfe, die ihre Tiere im Freien halten und deren Produktion oft über den Eigenverbrauch nicht hinausgeht.
Ausnahmen wie Volierennetze
In jedem Fall ist derzeit die Freilandhaltung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten. Nur wenn dies nicht möglich ist, können die zuständigen Behörden die Haltung von Geflügel im Freien unter bestimmten Bedingungen genehmigen.
Kann der Betrieb nicht abgeriegelt werden, so können die Behörden die Verwendung von Volierennetzen oder anderen Vorrichtungen genehmigen, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern. Voraussetzung ist, dass die Vögel im Stall oder in einem Unterstand gefüttert werden, der das Eindringen von Wildvögeln und deren Kontakt mit Geflügelfutter oder Wassertränken verhindert.