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Chus Heredia
Málaga
Dienstag, 3. Juni 2025
Málaga verfügt über eine städtische Verordnung zur Gewährleistung des Zusammenlebens der Bürger und zum Schutz des städtischen Raums. Sie wurde im November 2023 geändert, um auch Junggesellenabschiede besser kontrollieren zu können. Erstaunlicherweise gibt es in diesem Bereich nur eine einzige Sanktion, wie aus den Daten der örtlichen Polizei hervorgeht. Sie schlüsselt ihre Einsätze gegen ungebührliches Verhalten auf öffentlichen Straßen seit 2021 in Statistiken auf.
«Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, den öffentlichen Raum als einen Ort der Begegnung, des Zusammenlebens und der Höflichkeit zu erhalten, in dem alle Menschen ihre Aktivitäten der freien Mobilität, der Freizeitgestaltung und der Erholung frei entfalten können, mit vollem Respekt für die Würde und die Rechte der anderen und für die Vielfalt der Ausdrucksformen und Lebensweisen, die unsere Stadt bereichern», heißt es in der Einleitung der städtischen Verordnung.
Toni Morillas, Stadtrat von Con Málaga, hatte mit Blick auf die Verordnung Information über die Polizeieinsätze in der Stadt angefordert. Aus der Antwort lassen sich mehrere Schlüsse ziehen: Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 6. Mai 2025 wurden demnach 25.860 Personen mit einem Bußgeld belegt. Das sind 13 Bußgelder pro Tag.
Von Jahr zu Jahr sind diese Eingriffe deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2021 gab es 9.013 Meldungen, in den beiden darauffolgenden Jahren 6.410 bzw. 6.061, im letzten Jahr waren es nur noch 3.470 und im Jahr 2025 bisher nur 906.
Wie zu erwarten, gibt es im Zentrum von Málaga die meisten Polizeieinsätze zu verzeichnen . Im vergangenen Jahr etwa entfielen von den insgesamt 3.470 Einsätzen wegen unzivilisiertem Verhalten 1.399 auf die Altstadt. Im Sanktions-Ranking folgten die Bezirke Cruz de Humilladero (863), Carretera de Cádiz (452), Bailén Miraflores (243), Este (123), Churriana (113), Ciudad Jardín (112), Palma-Palmilla (99), Teatinos (48), Puerto de la Torre (13) und Campanillas (5).
Eine detaillierte Analyse der Anzeigen in der Innenstadt ist auch eine repräsentative Auflistung der Verhaltensweisen, denen die Beamten am häufigsten entgegentreten müssen. Die weitaus meisten Anzeigen wurden wegen Wildpinkelns ausgestellt (636 Fälle). Hinzu kommen weitere sieben Fälle, in denen dies in Anwesenheit von Minderjährigen oder an einem öffentlichen oder einem geschützten Gebäude geschah, was schärfer geahndet wird. Die Bußgelder reichen von 300 Euro bis zu 750 Euro.
Der zweithäufigste Grund für ein Bußgeld ist Trinken von Alkohol auf der Straße in nicht genehmigten Bereichen. Im vergangenen Jahr gab es 422 Beschwerden. Dazu kommen noch 26 Fälle von Minderjährigen, die von der Polizei beim Alkoholkonsum erwischt wurden. Je nach Schweregrad und Umständen können diese Sanktionen zwischen 300 und 750 Euro liegen.
Das dritthäufigste sanktionierte Kapitel ist das unrechtmäßiges Parken. Hier wurden 84 Geldbußen verhängt.
Weitere, teils kuriose Verhaltensverstöße waren das Angebot von Dienstleistungen auf einschüchternde Art und Weise (50 Bußgelder), die Nichtverwendung von Seifenlauge für Haustierurin (39); der Verkauf von Alkohol zum Konsum außerhalb eines Geländes und in nicht genehmigten Bereichen (26); das Baden oder Waschen in Brunnen und Teichen (22); das Füttern streunender oder nicht domestizierter Tiere auf öffentlichen Straßen (14); Graffiti (19); Sex auf der Straße (11); das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Lebensmittelabfällen (4); Spiele, die die Unversehrtheit anderer Benutzer gefährden (3); das Verschieben oder Entfernen von Abfallbehältern und dergleichen (3); das Wegwerfen von Abfall aus dem Auto (2) oder das Anbieten sexueller Dienstleistungen auf öffentlicher Straße (1).
Toni Morillas, stellvertretender Sprecher von Con Málaga, monierte: «In der Praxis wird die Verordnung willkürlich und ineffizient angewandt, da viele Artikel nicht eingehalten werden. Da gibt es dann keine oder nur sehr wenige Sanktionen, wie im Fall von unkontrollierten Saufgelagen, unzivilisiertem Verhalten im öffentlichen Raum oder unzivilisierten Junggesellenabschieden.«
In anderen Fällen, so der Stadtrat, werde die Verordnung genutzt, um Geld einzutreiben. «So werden zum Beispiel Prostituierte bestraft, die diese Tätigkeit auf der Straße anbieten, aber nicht deren Kunden oder die Zuhälter», sagte Morillas.
Gerade in Bezug auf die Prostitution zeigen die Gesamtdaten für diesen Vierjahreszeitraum 444 Sanktionen für das Anbieten sexueller Dienstleistungen auf dem Straßenstrich. Dagegen gab es gegen Freier nur 81 Anzeigen. Die Tendenz geht dahin, Prostitution hauptsächlich im Randbezirken wie Churriana zu konzentrieren.
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