Jeder deutsche Rentner mit gesetzlicher Krankenversicherung hat Anspruch auf die Nutzung der spanischen Seguridad Social
Recherche eines SDA-Lesers hat ergeben: Deutsches System überweist jeden Monat eine Pauschale von 380 Euro pro Rentner an Spanien
Fred Schumacher
Dienstag, 29. Juli 2025
Wer in Deutschland Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und dauerhaft – meist als Rentner – in Spanien lebt, nutzt zu Recht das spanische gesetzliche Krankenversicherungssystem. Voraussetzung ist eine Wohnsitz-Anmeldung in Spanien, normalerweise verbunden mit der NIE-Karte. Geht man mit dieser Karte und der Karte der deutschen GKV ins zuständige Centro de Salud seines Wohnorts, erhält man auf Anforderung eine spanische Versicherungskarte, die deutsche bleibt parallel dazu gültig! Wahrscheinlich ist vielen deutschen Rentnern nicht klar, dass man sich hierbei keineswegs wie eine Art Trittbrettfahrer auf Kosten der spanischen Versichertengemeinschaft fühlen muss.
Eine Recherche hat ergeben, dass für jeden deutschen Rentner mit gesetzlicher Krankenversicherung vom deutschen System pro Monat 380,- Euro (Zahl des Jahres 2023) an die spanische Krankenversicherung Seguridad Social gezahlt wird. Diese Pauschale wird auch dann gezahlt, wenn die oder der gesetzlich Krankenversicherte das spanische System nicht in Anspruch nimmt, beispielsweise weil er nicht krank ist oder sich privat behandeln lässt.
Im Jahr 2023 überwies die deutsche Krankenversicherung hierfür ca. 61 Mio. Euro nach Spanien, für etwa 13.000 dauerhaft in Spanien lebende deutsche Rentner. In keinem Centro de Salud in Spanien hat beispielsweise eine dort tätige Ärztin oder ein dort tätiger Arzt Grund, die Deutschen wie Patienten zweiter Klasse zu behandeln. Wenn Personal des spanischen Gesundheitswesens das anders sehen sollte, beruht das auf Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten.
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