Borrar
Verbraucherrechte

Urteil gegen Ryanair: Familie sollte nach Streichung ihres Rückflugs nach Spanien täglich zum Flughafen kommen

Die Airline muss nun der Familie die 1.546 Euro für neue Tickets und Lebenshaltungskosten sowie eine Entschädigung zu zahlen

Raquel Merino

Málaga

Montag, 26. Mai 2025

Ryanair wurde wegen unsachgemäßer Behandlung einer vierköpfigen spanischen Familie aus Valencia angezeigt, deren Rückflug nach Spanien annulliert wurde.

Nach ihrem Urlaub in Frankreich wollte das Ehepaar mit zwei Kindern am 30. Juni 2022 den Rückflug antreten. Nachdem der Flug annulliert worden war, wurden sie von Ryanair-Vertretern am Flughafenschalter aufgefordert, jeden Morgen zum Flughafen zu kommen, bis sie einen Platz auf einem anderen Flug erhielten. Das war die einzige Lösung, die ihnen angeboten wurde.

Nun hat die Verbraucherorganisation Facua den Fall weiterverfolgt und Ryanair muss insgesamt 2.546 Euro zurückzahlen: 1.546 Euro für die Rückflüge und 1.000 Euro als Entschädigung für alle anderen Kosten, die durch die Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Dies wurde jedoch nicht kampflos erreicht. Obwohl Ryanair gemäß der europäischen Verordnung 261/2004 verpflichtet ist, im Falle einer Annullierung «ausreichende Verpflegung und Getränke», «Hotelunterbringung» und «Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft» anzubieten, ist die Fluggesellschaft ihrer Verantwortung nicht nachgekommen.

Außerdem sieht die Verordnung vor, dass die Fluggäste eine Ausgleichszahlung erhalten müssen, die je nach Flugstrecke variiert. In diesem Fall, da es sich um einen Flug von weniger als 1.500 Kilometern handelte, betrug diese Entschädigung 250 Euro pro Fluggast, also insgesamt 1.000 Euro.

Die Familie weigerte sich, darauf zu warten, dass auf einem späteren Flug eventuell vier Plätze frei würden, und kaufte ihre Rückflugtickets bei einer anderen Fluggesellschaft, was sie 1.236 Euro kostete. Außerdem mussten sie die Nacht in einem Hotel verbringen.

Nach ihrer Ankunft in Spanien nahmen sie Kontakt mit Facua auf. Als sich die Verbraucherorganisation an Ryanair wandte und eine Rückerstattung von 2.500 Euro forderte, reagierte die Fluggesellschaft nicht.

Facua hat den Fall der spanischen Flugsicherheitsbehörde (Aesa) gemeldet, die ihn an die französische Zivilluftfahrtbehörde weitergeleitet hat, da der Flug auf französischem Gebiet annulliert worden war.

Sobald Ryanair erfuhr, dass die französische Behörde eine Untersuchung eingeleitet hatte, setzte sie sich mit der Familie in Verbindung, um ihr mitzuteilen, dass sie die 2.546 Euro erstattet bekommen würde.

Publicidad

Publicidad

Publicidad

Publicidad

Esta funcionalidad es exclusiva para registrados.

Reporta un error en esta noticia

* Campos obligatorios

surdeutsch Urteil gegen Ryanair: Familie sollte nach Streichung ihres Rückflugs nach Spanien täglich zum Flughafen kommen

Urteil gegen Ryanair: Familie sollte nach Streichung ihres Rückflugs nach Spanien täglich zum Flughafen kommen