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Wildschweine an einer für den Lebendfang der Tiere aufgestellten Kastenfalle. SUR
Wildschweinplage

Neue Wildschwein-Notverordnung für Málaga - die elfte in Folge

Unter Auflage von Bedingungen werden Lebendfang und der Einsatz von Waffen erleichtert. Nachtsichtkameras oder Lockstoffgerüche sind ebenfalls ausnahmsweise erlaubt

Chus Heredia

Málaga

Mittwoch, 18. Juni 2025

Wildschweine auf Stadtgebiet sind in der Provinz Málaga vielerorts zum alltäglichen Phänomen geworden. Orte wie Málaga, Rincón de la Victoria, Mijas, Fuengirola und Marbella sind von diesen unerwünschten Besuchen besonders betroffen. Er vor kurzem waren fünf Wildschweine an einem Strand im Naturschutzgebiet Maro-Cerro Gordo aufgetaucht und hatten dort an den Plätzen der Badegäste nach Essensresten gesucht. Meist handelt es sich bei den Tieren um Kreuzungen mit dem gemeinen Hausschwein, in einigen Fällen auch mit dem vietnamesischen Schwein. So oder so stellen sie ein ernstes Risiko dar. Wildschweine sind potenzielle Krankheitsüberträger, können Menschen und Haustiere angreifen, haben bereits Verkehrsunfälle und darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Schäden in Gärten, auf Golfplätzen oder in Siedlungen verursacht. Das Amtsblatt der andalusischen Landesregierung (BOJA) hat nun erneut den Wildschwein-Jagdnotstand ausgerufen. Es ist das elfte Jahr in Folge.

Umwelttechniker schätzen, dass sich die Population dieser Tiere seit 2014 versiebenfacht hat und in der Provinz heute über 22.000 Exemplare zählt.

Vorherige Anmeldung

Im aktuellen Dekret für den Wildschwein-Notstand wurde die Frist für die Anmeldung von Fangkäfigen verkürzt. Die Verwendung von Geruchsstoffen und die gelegentliche Bereitstellung kleiner Futtermengen werden ausnahmsweise während der Lauer auf die Tiere erlaubt.

Ziel ist es, die Wildschweindichte sowie die durch die Tiere verursachten Belastungen und Schäden zu reduzieren und gleichzeitig den Jägern und Eigentümern von betroffenen Gebieten im Kampf gegen die Überpopulation ausreichende Instrumente an die Hand zu geben. Das Dekret stärkt somit die Mitverantwortung der Jäger gegenüber Landwirten und Umwelt. Hauptaugenmerk soll dabei auf die Wiederherstellung eines natürlichen Gleichgewichts gelegt werden.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Wildschweinen und Schwarzwild umfassen Lebendfänge und den Einsatz von Waffen. Alle im technischen Jagdplan aufgeführten Modalitäten sind in den Jagdrevieren während der Jagdsaison und bei der Pirsch und des Anpirschens außerhalb der Jagdsaison unter den angegebenen Bedingungen und in festgelegten Zeiträumen erlaubt.

Unterbunden wird hingegen die Treibjagd außerhalb der Jagdsaison, um Auswirkungen auf die Reproduktion der übrigen Wildtierarten zu vermeiden. Außerhalb von Wildgebieten sollen Fangstellen eingerichtet werden, die zuvor von den Eigentümern dieser Gebiete angemeldet werden müssen.

Geruchsintensive Stoffe

Ebenso ist während der gesamten Jagdsaison bei der Pirsch und der Nachtpirsch ausnahmsweise die Verwendung von Lockstoffen erlaubt, die die natürliche Umwelt nicht verschmutzen oder schädigen.

Weiterhin können in Jagdrevieren, die vorwiegend für die Jagd auf Hochwild genutzt werden, eventuell Nachtzielgeräte oder Wärmebildgeräte verwendet werden. Darüber hinaus muss der Jäger eine ausdrückliche, vom Revierinhaber unterzeichnete Genehmigung mit sich führen.

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