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EUGENIO CABEZAS
ALGARROBO.
Donnerstag, 13. Februar 2025
Das dem spanischen Umweltministerium unterstehende Küstenamt Costas hat die Verfahren zur Abgrenzung der 180 Kilometer langen Küste Málagas von Nerja bis Manilva in Übereinstimmung mit der staatlichen Gesetzgebung fortgesetzt. Tatsächlich sind bereits 93 Prozent der Küste Málagas abgegrenzt worden. Einer der letzten Abschnitte, der in Angriff genommen wurde, sind 323 Meter Strandlinie in Algarrobos Ortsteil Mezquitilla. Der dort abzugrenzende Abschnitt, an dem sich Wohnhäuser befinden, erstreckt sich von der Grenze des Gemeindegebiets von Vélez-Málaga bis zur Urbanisation Pueblo Nuevo in Algarrobo-Costa.
Wie das Küstenamt vor wenigen Tagen mitteilte, ist das vorläufige Dossier zur Grenzziehung am Küstenabschnitt in Mezquitilla seit seiner Veröffentlichung im Offiziellen Mitteilungsblatt der Provinz BOP am 21. Januar für einen Monat lang im Gebäude des Küstenamtes am Paseo de la Farola 7 in Málaga auf dem Gelände des Hafens öffentlich ausgestellt, damit die von der neuen Grenzziehung betroffene Anwohner Anregungen vorbringen und Einwände dagegen erheben können. Dies sei auch online möglich auf der Webseite des Küstenamts www.miteco.gob.es/es/costas/participacion-publica. Am 17. März soll dann der vorläufige Untersuchungsbericht um 10 Uhr im Sitzungssaal des Bürgermeisteramts von Algarrobo Costa den Bürgern zur öffentlichen Einsichtnahme präsentiert werden.
Die Grenzziehung duch Costas bestimmt, welche Abschnitte der Küste der spanischen Zentralregierung und welche den jeweiligen Gemeinden gehören. Generell gilt, dass die ersten 500 Meter vom Meer Richtung Landesinneres Eigentum des Staates sind, alle näher am Wasser gebauten Häuser sind somit illegal. Allerdings hat das Küstenamt in Abstimmung mit den Gemeinden vielerorts Modifikationen vorgenommen oder nachträglich auf staatlichem Grund errichtete Gebäude legalisiert.
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