«Auslandsdeutsche werden um ihr Wahlrecht gebracht!»
Verband deutschsprachiger Medien im Ausland kritisiert Bürokratie für Auslandsdeutsche bei Wahlen
IMH/SDA
MÁLAGA.
Donnerstag, 27. Februar 2025
Die Internationale Medienhilfe (IMH), das Netzwerk der rund 2.000 deutschsprachigen Medien im Ausland, fordert den Abbau bürokratischer Hürden für Auslandsdeutsche bei Bundestagswahlen. «Vor allen Bundestagswahlen erreichen uns regelmäßig Klagen von Produzenten und Nutzern deutschsprachiger Medien weltweit. Sie wollen gerne an den Wahlen teilnehmen, aber können dies nicht tun, weil es einfach zu kompliziert ist», berichtet IMH-Leiter Björn Akstinat.
Weit über 1,5 Millionen Wahlberechtigte leben nicht in Deutschland, sondern über den Globus verteilt; nach Angaben der Bundeswahlleiterin hatten sich aber nur etwas über 210.000 Auslandsdeutsche in die Wählerverzeichnisse eintragen lassen.
«Rund 85 Prozent der Anträge kommen aus europäischen Nachbarstaaten – insbesondere aus Österreich, der Schweiz und aus Frankreich. Das sind Antragsteller, die kurze Postwege haben. Den restlichen Auslandsdeutschen, besonders denen in Übersee, ist eine Teilnahme wegen der vielen bürokratischen Hürden, die ihnen die geltenden Gesetze in den Weg stellen, meist zu umständlich und zu unsicher. Wie viele Stimmzettel auf dem Postweg verloren gehen, wird in keiner Statistik festgehalten. Durch das komplizierte Verfahren werden Auslandsdeutsche praktisch um ihr Wahlrecht gebracht», erläutert Akstinat.
Wählen dürfen in Deutschland einerseits im Ausland lebende Erwachsene mit deutschem Pass, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein solches Verzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden und muss spätestens 21 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Beispiel Italien
Dass dies auch anders geht, zeigt das Beispiel Italien. Der Staat hat für seine Bürger, die außerhalb Italiens leben, spezielle Wahlkreise mit eigenen Kandidaten. Der IMH-Leiter dazu weiter: «Die italienischen Staatsangehörigen weltweit sind alle bei den Botschaften registriert und können dort oder in Konsulaten wählen. Wer nicht direkt in den Auslandsvertretungen erscheinen kann, bekommt die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt: Stimmzettel inkl. ausreichend frankierter Rücksendeumschläge, die die Adressen der jeweils zuständigen Botschaften oder Konsulate tragen. Italien hat sogar spezielle Kommitees und Regierungsbeamte für seine Bürger im Ausland. Im deutschen Regierungsapparat fehlt ein Ansprechpartner für alle Auslandsdeutschen völlig. Eine Änderung der deutschen Wahlgesetzgebung nach italienischem Vorbild wäre dringend notwendig. Die deutschen Regierungsparteien haben in den letzten 80 Jahren kaum Anstrengungen unternommen, das Wahlverfahren spürbar zu erleichtern.»