Junta de Andalucía sucht Lösungen für den Erhalt des Silvestrismo
Die Vorgaben der EU und des neuen Tierschutzgesetzes verbieten das Eingfangen von Wildvögeln
BEATRICE LAVALLE
MÁLAGA.
Donnerstag, 9. Januar 2025
Die andalusiche Regierung versucht weiterhin die von der EU vorgegebenen Bestimmungen zum Schutz der Wildvögel und des neuen spanischen Tierschutzgesetzes, das ebenfalls deren Einfangen verbietet, mit der hierzulande weit verbreiteten, als Silvestrismo bekannten, Tradition der Jagd und des Haltens in Gefangenschaft von Singvögeln in Einklang zu bringen.
Dazu sollen die wissenschaftliche Untersuchungen der Singvögelpopulationen in bestimmten Regionen Andalusiens verstärkt und die Möglichkeit ihrer Zucht in Gefangenschaft analysiert werden. Die Tradition des Silvestrismo, bei der Singvögel gefangen und in Gefangenschaft gehalten werden, um ihnen das Singen beizubringen, ist eng mit den ländlichen Regionen verbunden und stellt, wie die Jagd im Allgemeinen in Andalusien, einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Daher hat die andalusische Regionalregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Fortbestand dieser Praxis auf nachhaltige Weise und in Übereinstimmung mit den europäischen und nationalen Vorschriften zu gewährleisten. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit der Universität von Alcalá de Henares bei der Durchführung eines Pilotprojekts zur Beringung und genauen Überwachung dieser Vögel in Andalusien. Die Initiative, die am 8. November in Auftrag gegeben wurde, hat einen Zeitrahmen von 11 Monaten und umfasst zwei Hauptaktionslinien. Zum einen werden die Bestände von Arten wie dem Stieglitz (Carduelis carduelis), dem Grünfink (Carduelis chloris) und dem Hänfling (Carduelis cannabina) bewertet, wobei das Hauptaugenmerk auf ihren Zuggewohnheiten sowie ihren physischen und gesundheitlichen Merkmalen liegt. Andererseits wird ein wissenschaftlicher Bericht erstellt, um die Durchführbarkeit der Zucht dieser Arten in Gefangenschaft zu analysieren, einschließlich einer Studie der in Spanien vorhandenen Erfahrungen.
Die Maßnahmen umfassen spezifische Aktionen in der Land- und Forstwirtschaft, Änderungen in der Flächennutzung und Verbesserungen bei der Bewirtschaftung von städtischen Grünflächen. Der Rechtsrahmen für diese Maßnahmen basiert auf dem Gesetz 42/2007 über das Naturerbe und die biologische Vielfalt, das den Schutz wild lebender Arten und die Möglichkeit von Ausnahmen in begründeten Fällen vorsieht. So könnte deren Jagd etwa mit dem Ziel ihrer Zucht in Gefangenschaft erlaubt werden.
Die andalusische Regionalregierung versichert, dass sie bestrebt sei, die Erhaltung der biologischen Vielfalt mit der Förderung von Traditionen wie das Fangen von Wildvögeln zu verbinden, und zwar stets unter den Kriterien der Nachhaltigkeit und des Respekts für die Ökosysteme. Da es auf nationaler Ebene keine vergleichbaren Initiativen zur Bewertung dieser Praxis gibt, habe die andalusische Regionalregierung die Aufgabe übernommen, diese Studien zu fördern, wobei sie den Empfehlungen der Europäischen Union folgt, die die Notwendigkeit einer solventen und unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtung betont. Mit dieser Gratwanderung versucht die Junta sowohl der europäischen als auch der spanischen Gesetzgebung gerecht zu werden und gleichzeitig die aufgebrachten Anhänger des Silvestrismo zu beruhigen, die ihre jahrhundertlange Tradition in Gefahr sehen.