Urteilstext im Fall von Spaniens ehemaligem Generalstaatsanwalt García Ortiz veröffentlicht
19 Tage nach der Verkündung des Urteillspruches und des Strafmaßes wurde nun das gesamte Urteil veröffentlicht
EFE
MADRID.
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag – 19 Tage nach der Verkündung des Schuldspruchs und der Strafe – das gesamte Urteil veröffentlicht, in dem Genaralstaatsanwalt Álvaro García Ortiz zu zwei Jahren Amtsverbot und einer Geldstrafe von 7.200 Euro wegen der Offenlegung vertraulicher Daten verurteilt wird. Zwei Richterinnen stimmten jedoch für einen Freispruch.
Die Mehrheit der fünf Richter des Gerichts ist der Ansicht, dass es sich entweder um den Generalstaatsanwalt selbst oder eine Person aus seinem Umfeld handelt, die mit dessen Wissen die E-Mail vom 2. Februar 2024 an den Radiosender Cadena Ser weitergegeben hat. In dieser E-Mail räumte der Anwalt von Alberto González Amador, dem Lebensgefährten der Madrider Präsidentin Isabel Díaz Ayuso, in dessen Namen zwei Straftaten gegen das Finanzamt ein, um eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erzielen.
Die Richter sehen jedoch nicht nur darin eine Straftat, sondern auch in der Pressemitteilung, die die Staatsanwaltschaft herausgab, um zu dementieren, dass es der Staatsanwalt gewesen sei, der den Deal angeboten habe.
Zwei Richterinnen distanzieren sich vom Urteil
Das Urteil enthält auch den Sonderbericht zweier Richterinnen, die keine Beweise für eine Verurteilung von Álvaro García Ortiz wegen der Offenlegung von Daten über den Partner von Isabel Díaz Ayuso sehen
Dieses Statement der Richterinnen Susana Polo und Ana Ferrer, die dem Urteil beigefügt sind, sprechen sich dafür aus, García Ortiz vom Vorwurf der Geheimnisverletzung freizusprechen, da nicht nachgewiesen worden sei, dass er selbst oder ein Dritter die E-Mail, in der der Anwalt von Alberto González Amador zwei Steuerdelikte zugab, an die Presse weitergegeben habe.
Außerdem sehen sie kein Vergehen in der Verbreitung der Pressemitteilung, in der die Staatsanwaltschaft bestritt, González Amador ein Vergleichsangebot zurückgezogen zu haben – wie mehrere Medien berichtet hatten –, da diese Mitteilung bereits zuvor bekannt gewordene Informationen enthielt und weil sie eine falsche Anschuldigung wegen rechtswidrigen Handelns der Staatsanwaltschaft widerlegt habe.
In seinem Urteil kommt das Oberste Gericht zu dem Schluss, dass es keine andere Erklärung dafür gibt, als dass García Ortiz die Informationen weitergegeben hat.
«Der einzigartige Zugang zu den Unterlagen, die zeitliche Abfolge der Mitteilungen, die Dringlichkeit, mit der die E-Mails beschafft wurden, der Anruf des Journalisten, die anschließende Löschung der Aufzeichnungen» sowie «die von seinen Untergebenen geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der Weitergabe» seien einige der Indizien.
Die Kammer erwähnt die Existenz einer Veröffentlichung, in der das Angebot des Pakts fälschlicherweise dem Staatsanwalt zugeschrieben wurde, sowie die Spekulationen des Kabinettschefs der Autonomen Region Madrid, Miguel Ángel Rodríguez, der Staatsanwalt habe dies auf Anweisung von oben zurückgezogen.
Sie versteht jedoch nicht die «Eile» des Generalstaatsanwalts, die E-Mails des Anwalts von González Amador anzufordern. sie seien nicht notwendig gewesen, um öffentlich zu leugnen, dass er Anweisungen gegeben hatte, den Pakt zurückzuziehen.