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Bild einer Bergziege. SUR
Tierschutz

Bergziegen in der Provinz Málaga durch Krätze bedroht: Regionalregierung erlässt speziellen Jagdplan

Die Junta de Andalucia hat die zeitlich begrenzten Jagdnotstandsgebiete für diese Art für die Zeiträume 2025/2026 und 2026/2027 verlängert

Eugenio Cabezas

Malaga

Dienstag, 8. Juli 2025

Der Steinbock (Bergziege) ist eine der charakteristischsten Tierarten der Provinz Málaga. Diese äußerst wertvolle endemische Art hat jedoch seit Jahrzehnten mit einer schweren parasitären Krankheit zu kämpfen: die Krätze. Dieser fast weltweit verbreitete Parasit befällt zahlreiche Säugetiere und verursacht Hautläsionen, fortschreitende Schwächung und in vielen Fällen den Tod des Tieres.

Aus diesem Grund hat die Generaldirektion für Forstwirtschaft und Biodiversität der andalusischen Regionalregierung (Junta) einen neuen, vorübergehenden Jagdnotstand ausgerufen, um die Bekämpfung und Überwachung der Krätze in Steinbockpopulationen zu verstärken. Diese Maßnahme, die im Amtsblatt der Junta (BOJA) veröffentlicht wurde, wird für die Jagdsaison 2025/2026 und 2026/2027 verlängert, «als Reaktion auf das Fortbestehen der Krankheit in mehreren andalusischen Gebieten und die Notwendigkeit, sowohl die biologische Vielfalt als auch das Gleichgewicht der Population einer der emblematischsten Arten unserer Tierwelt zu schützen».

Obwohl bereits seit Ende der 1980er Jahre Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden, wurde erst 2004 ein Gesetz erlassen, das die förmliche Ausrufung von Jagdnotstandsgebieten als Instrument zur Vorbeugung und Eindämmung von Tierseuchen ermöglicht.

Ab 2004 wurden Jagd-Notstandsgebiete förmlich ausgerufen

Nach Prüfung der von den Delegationen der Provinzen Granada, Jaén und Sevilla sowie den Abteilungen für Umwelt und biologische Vielfalt vorgelegten Vorschläge hat die Junta zugestimmt, den räumlichen Geltungsbereich dieser besonderen Aktionsbereiche auf neue Gemeinden auszuweiten. Die neue Erklärung umfasst Gemeinden in den Provinzen Almeria, Cádiz, Granada, Jaén, Málaga und Sevilla.

Die Strategie zielt vor allem darauf ab, die Dichte der Tiere zu verringern, was den Kontakt zwischen den Tieren und damit die Verbreitung des Parasiten einschränkt. Die Beseitigung von Tieren, die sichtbare Krätze-Symptome aufweisen, ist notwendig, ebenso wie die Anwendung selektiver Jagdkriterien, die auf ein Gleichgewicht der Populationen abzielen.

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Dazu gehört auch der Lebendfang infizierter Exemplare zur Behandlung und Genesung in speziellen Einrichtungen sowie der präventive Fang gesunder Exemplare, die für Reservate bestimmt sind, in denen das Überleben der Art unter optimalen Gesundheitsbedingungen gewährleistet ist. Die zuständigen Behörden nehmen Proben für analytische Untersuchungen und führen Bestandszählungen in den verschiedenen Provinzen durch, um den Anteil der infizierten Tiere zu ermitteln.

Als Ausnahmemaßnahme und immer auf tierärztliche Verschreibung wird die Verabreichung von Antiparasitika in Jagdgebieten, in denen die Krankheit auftritt, erlaubt sein. Diese Maßnahme wird kontrolliert durchgeführt, indem an ausgewählten Stellen, die vor dem Zugriff von Haustieren und anderen Wildtieren geschützt sind, medikamentöse Futtermittel verteilt werden.

Neben der Verringerung der Krätzeprävalenz zielen diese Maßnahmen darauf ab, den allgemeinen Gesundheitszustand der Population durch Habitatmanagement, Nahrungs- und Wasserversorgung und Anpassung zu verbessern.

Die Junta «bekräftigt ihr festes Engagement für die Erhaltung der Wildtiere und den Schutz der Ökosysteme».

Diese Maßnahme bleibt bis zum Ende der Saison 2026/2027 in Kraft, kann aber vorzeitig ausgesetzt werden, wenn sie nicht mehr für notwendig erachtet wird. Darüber hinaus erinnert die Junta Wildhüter und Jagdpersonal an ihre gesetzliche Verpflichtung, Anzeichen von Krätze bei Steinböcken unverzüglich den Behörden zu melden.

Mit dieser Maßnahme «bekräftigt die Junta ihr festes Engagement für die Erhaltung der Wildtiere, den Schutz der natürlichen Ökosysteme und die Gewährleistung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Jagdmanagements auf der Grundlage wissenschaftlicher und gesundheitlicher Kriterien». Die Zusammenarbeit von Verwaltungen, Fachleuten des Sektors, Umweltbeauftragten und Bürgern ist der Schlüssel zum Erfolg dieser Maßnahmen.

Die Gebiete in Málaga, für die der vorübergehende Jagdnotstand gilt, sind: Alcaucín, Alfarnate, Alfarnatejo, Alhaurín de la Torre, Alhaurín el Grande, Almogía, Álora, Alozaina, Alpandeire, Antequera, Ardales, Arriate, Benahavís, Benalmádena, Benaoján, Campillos, Canillas de Aceituno, Canillas de Albaida, Cañete la Real, Carratraca, Cartajima, Casarabonela, Casares, Coín, Colmenar, Cómpeta, Cortes de la Frontera, Cuevas del Becerro, Burgo (El), Estepona, Faraján, Frigiliana, Gaucín, Genalguacil, Guaro, Igualeja, Istán, Jimera de Líbar, Jubrique, Júzcar, Marbella, Mijas, Monda, Montecorto, Montejaque, Nerja, Ojén, Parauta, Periana, Pujerra, Ronda, Salares, Sedella, Teba, Tolox, Torremolinos, Valle de Abdalajís, Villanueva de la Concepción, Villanueva del Rosario, Villanueva del Trabuco und Yunquera.

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