Ratschläge für den Versicherungsabschluss
Donnerstag, 9. Januar 2025
Beim Vergleich von Mietausfallversicherungen sollten Sie neben den gedeckten monatlichen Zahlungen oder den Höchstbeträgen für die Behebung möglicher Schäden auch auf die Sperrzeiten achten – die Monate, in denen die Police nicht aktiviert wird, obwohl sie bereits abgeschlossen ist – und auf die Selbstbeteiligung. Der Versicherer zahlt Mietausfälle nicht ab dem ersten, sondern meist erst ab dem zweiten oder dritten Monat. Die meisten Versicherungen decken den ersten Monat nicht ab, weil man davon ausgeht, dass die Kaution für diesen Fall bestimmt ist.
Bezüglich der Vertragsverlängerung erklärt die Spanische Beobachtungsstelle für Mietversicherungen, dass «es üblich ist, für das erste Jahr zu zahlen und dann auf die Versicherung zu verzichten, weil man den Mietern vertraut», wovon sie abrät. Weiter rät sie, die Versicherung auch dann zu behalten, wenn sich Hausbesetzer in der Immobilie befinden, damit etwaige Schäden auch aus dieser Zeit abgedeckt sind. «Verlängern Sie die Versicherung auch dann, wenn Sie einen offenen Schadensfall haben, zumindest bis Sie die Immobilie zurückerhalten», so die Experten.
Ein wichtiges Detail: Wird die Immobilie von einer Hausverwaltung betreut, sollte man sich erkundigen, ob diese eine solche Versicherung abschließt, und wenn dies der Fall ist, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt.