Alarmzustand war doch verfassungskonform
Donnerstag, 6. März 2025
Die beiden Alarmzustände, die die Regierung Sánchez während der Pandemie ausrief (zwischen dem 14. März und dem 21. Juni 2020 und zwischen dem 25. Oktober 2020 und dem 9. Mai 2021), waren rechtmäßig, da sie reichten, um die Bewegungseinschränkungen zu legitimieren. Dies erklärte das Verfassungsgericht, das nun mit einer progressiven Mehrheit besetzt ist, in seinem letzten Urteil zu diesem Thema im November letzten Jahres. Das Gericht, dessen Vorsitz nun Cándido Conde Pumpido innehat, korrigierte damit drei frühere Urteile (damals mit konservativer Mehrheit), in denen die Auffassung vertreten wurde, dass eine derart schwerwiegende Beschneidung von Rechten nur im Rahmen eines Ausnahmezustands hätte erfolgen können.
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