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Urteil

Drei Jahre Gefängnis, weil er die falsche Wohnung angezündet hat, um sich am Liebhaber seiner Freundin in Málaga zu rächen

Der Angeklagte überredete seine Lebensgefährtin und einen Freund, das Haus in Brand zu setzen, doch sie fanden das Ziel nicht und setzten die Wohnung einer Nachbarin in Brand

Irene Quirante

Málaga

Mittwoch, 15. Oktober 2025

Das Provinzgericht von Málaga hat einen Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er eine Wohnung in Brand gesetzt hatte, um sich an einem Bekannten zu rächen, mit dem seine Freundin intim gewesen war. Sein Plan ging nicht so auf, wie er gehofft hatte, da er einen Fehler machte und das Haus eines Nachbarn in Brand setzte.

Laut dem Urteil, zu dem SUR Zugang hatte, ereigneten sich die Ereignisse an einem Nachmittag im September 2021. Nachdem er einen Freund und seltsamerweise auch seine Partnerin von seinem Plan überzeugt hatte, gingen sie zu einer Tankstelle, um eine Flasche Benzin zu kaufen.

Die drei Angeklagten begaben sich in die Wohnung des Opfers, dem der Hauptangeklagte wiederholt durch Anrufe und Nachrichten mit dem Tod gedroht hatte. So legten sie «ohne Rücksicht darauf, dass dadurch andere Wohnungen beschädigt werden», einen Lappen als Docht in die Flasche, zündeten diese an und warfen sie anschließend in das Haus.

Dem Urteil zufolge gelang es ihnen jedoch nicht, das Fenster des Lovers der Freundin in dem Wohnblock zu identifizieren, weshalb sie die brennende Flasche in das Fenster einer Nachbarin warfen.

Die Wohnung dieser Frau geriet in Brand, was eine Gefahr für die Bewohner des Hauses und auch für die anderen Bewohner des Blocks darstellte, da das Feuer auf andere Häuser hätte übergreifen können.

Schadenersatz in Höhe von 18.000 Euro

Am Haus entstand ein Schaden in Höhe von 18.000 Euro, und die Frau erlitt eine Verletzung am Innenschenkel ihres rechten Beins, die erst nach zehn Tagen verheilt war. Die Geschädigte macht jedoch keine Ansprüche geltend, da die Reparaturen von ihrer Versicherung bezahlt wurden.

In ihrer ursprünglichen Begründung hatte die Staatsanwaltschaft für die drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Brandstiftung mit gefährlicher Körperverletzung gefordert, die im Falle des Hauptangeklagten um den Straftatbestand der Bedrohung ergänzt werden musste, für den sie ein weiteres Jahr Freiheitsstrafe vorsah.

Alle drei Angeklagten haben sich jedoch vor Gericht schuldig bekannt, was zu einer erheblichen Reduzierung der geforderten Strafen geführt hat. Der Mann, der den Plan ausgeheckt hat, muss für die Brandstiftung drei Jahre ins Gefängnis und für die Drohungen eine Geldstrafe von 600 Euro verbüßen.

Die beiden anderen Angeklagten, die Frau und der Freund, wurden als Mittäter der Brandstiftung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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