Interview
Hafenbehörde hat Auftrag zur Kontrolle und Reduzierung bestimmter Vogelarten ausgeschrieben
Chus Heredia
Málaga
Dienstag, 5. August 2025
Die übermäßige Vermehrung von Möwen, Papageien und Tauben beeinträchtigt den Hafenbetrieb in Málaga erheblich. Deshalb soll ein Kontrollsystem eingeführt werden, das sowohl vorbeugende als auch direkte Maßnahmen vorsieht. Dies ist der zentrale Gegenstand eines Dienstleistungsauftrags, den die Hafenbehörde gerade für ein Jahr und mit einem Anfangsbudget von 50.500 Euro ausgeschrieben hat.
Das von der SUR eingesehene Leistungsverzeichnis sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor: Kontrolle und Reduzierung der Vogelpopulation in den betroffenen Hafengebieten durch Falknerei, durch Aufstellen von Käfigen und Netzen und gegebenenfalls auch durch Abschuss. Ferner gehört zu den Aufgaben des beaufragten Unternehmens Zählungen der Exemplare, Entfernung von Nestern und Eiern, Beseitigung von toten Tieren und Baumschnittarbeiten.
Tauben
Das betroffene Gebiet ist das gesamte öffentliche Hafengebiet. Vorrang hat als erste Maßnahme die verwilderte Taube (columba livia) vor. Vorgesehen sind Abschreckungsflüge mit abgerichteten Raubvögeln. «Wenn diese Maßnahmen nicht greifen, werden Nester und Eier in Gebäuden und Bereichen, die ein Risiko für die Gesundheit und/oder Sicherheit von Menschen darstellen, entfernt. Oder sporadische Lebend- oder Totfänge von Altvögeln oder Küken, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt», heißt es in dem Leistungskatalog.
Möwen, Turteltauben und Papageien
Für die Gelbschenkelmöwe (Larus michahellis), die Turteltaube (Streptopelia decaocto), den Argentinischen Sittich (Myiospsitta monachus) und den Kramer-Sittich (Psittacula krameri) werden die gleichen Alternativen vorgeschlagen wie im vorherigen Fall. Bei letzterem geht die Verordnung noch etwas weiter. Die zulässigen Maßnahmen entsprechen denen des Plans zur Kontrolle und Ausrottung exotischer Papageienarten in Andalusien, der von der damaligen Generaldirektion für natürliche Umwelt, biologische Vielfalt und geschützte Räume des Regionalministeriums erstellt wurde. Sie beinhaltet den Abschuss mit Gas- oder Druckluft-Karabinern durch erfahrene Schützen in einem bevorzugten Zeitraum, der mit der Zeit der Nest- und Partnersuche der Papageien zusammenfällt. «Die geschossenen Exemplare müssen zur ordnungsgemäßen Beseitigung in Übereinstimmung mit den geltenden sektoralen Vorschriften oder zur Übergabe an wissenschaftliche Einrichtungen transportiert werden, um Forschungsarbeiten durchzuführen, die zu einer besseren Kenntnis der Art führen und die Wirksamkeit der Bekämpfungsprogramme erhöhen», heißt es in der Verordnung, die auch den Fang mit Netzen und mit Ködern versehenen Käfigen sowie die Beseitigung von Nestern zulässt.
Kontrolle der Nistplätze
«Die Entfernung von Nestern der argentinischen Sitticharten wird nur dann als angemessen erachtet, wenn die zuvor ausgeübte Populationskontrolle gefestigt ist und der Bestand deutlich reduziert wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie erneut errichtet werden, mit potenziell stärkeren Auswirkungen auf die Vegetation. Im Falle des Kramer-Sittichs, der Höhlen für seine Nester nutzt, werden die Maßnahmen darin bestehen, diese Höhlen zu schließen oder zu füllen, um ihre Nutzung zu verhindern. Die gefangenen Exemplare werden unter Einhaltung der geltenden sektoralen Vorschriften und der Tierschutzbestimmungen auf eine begrenzte und sichere Weise getötet und entsorgt, heißt es weiter.
Markieren oder Jagen
Greifvögel werden zur Markierung, Abschreckung oder auch gezielt zur Jagd eingesetzt. Zusätzlich kommen mechanische, elektronische und akustische Mittel wie Stahlspitzen oder Geräusche zum Einsatz.
Der Vertrag umfasst auch die Kontrolle von Tieren, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden, aber nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In solchen Fällen ist eine vorübergehende Unterbringung vorgesehen, bis über das weitere Vorgehen entschieden wird.
«Um den Anforderungen des Dienstes gerecht zu werden, muss der erfolgreiche Bieter ständig mindestens vier Greifvögel einsatzbereit halten, darunter Falken, Sperber und Adler. Jede andere Raubvogelart wird jedoch in Betracht gezogen, sofern ihre Eignung durch ein technisches Gutachten nachgewiesen wird», heißt es in der Leistungsbeschreibung weiter.
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