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Schlüsselboxen für Ferienwohnungen am Eingang eines Wohnhauses im Zentrum von Málaga. Ñito Salas

Bislang ist in Andalusien nur jede dritte Ferienwohnung im neuen Zentralregister erfasst

Laut Zahlen der Zentralregierung müssten in der Region zum jetzigen Stand sieben von zehn touristisch genutzte Immobilien von den Online-Vermietungsplattformen genommen werden

Pilar Martínez

Málaga

Dienstag, 1. Juli 2025

Das von der Zentralregierung in Madrid lancierte einheitliche Register für touristische und saisonale Vermietungsobjekte ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten. Immobilien, die nicht in dieses Register eingetragen werden, sollen vom Markt genommen werden - und zwar auch wenn sie über eine Registriernummer und die Genehmigung der andalusischen Regionalregierung verfügen. In Andalusien wurden bislang 49.397 Anträge auf Eintrag in dieses neue obligatorische Register gestellt, womit die Region spanienweit vorne liegt.

Von den knapp 50.000 touristisch genutzten Wohnungen wurden 20.072 in das Register aufgenommen, 24.405 erhielten eine vorläufige Genehmigung, bei weiteren 4.920 wurde der Eintrag abgelehnt. Generell entspricht die Zahl der Anträge allerdings nur einem Drittel der Gesamtzahl von 147.000 Vermierungsobjekten, die im andalusischen Tourismusregister verzeichnet sind. Mit anderen Worten, sieben von zehn werden den Markt der Online-Ferienvermietungsriesen verlassen müssen, werden sie nicht umgehend registriert. Laut Daten der Zentralregierung ist Málaga mit 27.936 die Provinz mit den meisten Anträgen. Auch hier weicht die Zahl der im andalusischen Tourismusregister aufgeführten Urlaubsunterkünfte extrem ab: Dort sind derzeit 85.000 Objekte erfasst.

Das Wohnungsbauministerium erinnert Eigentümer, die auf Online-Plattformen vermarkten, nachdrücklich daran, dass es «ohne eine eindeutige Registrierungsnummer illegal ist, zu vermieten». Laut Ministerium wurden innerhalb weniger Stunden nach Inkrafttreten des neuen Zentralregisters in ganz Spanien 215.438 Anträge für die Aufnahme touristischer Immobilien gestellt. Davon seien 94.209 definitiv registriert, 102.732 vorläufig aktiviert und 15.275 abgelehnt worden. Die meisten Anträge habe es aus Andalusien, von den Balearen, den Kanaren, Katalonien und dem Land Valencia gegeben.

Aus der Branche verlautet derweil, die große Mehrheit der Ferienvermietungen habe die Registrierung noch nicht abgeschlossen. Teils seien die eingereichten Unterlagen abgelehnt worden, zum anderen herrsche noch ziemliche Verwirrung über die Anforderungen.

Der andalusische Verband für touristisch genutzte Wohnungen (AVVA-Pro) versichert, dass es «in den großen Städten weniger Probleme mit der Registrierung von Ferienimmobilien gibt. In Küstengemeinden, in bedeutenden aufstrebenden Urlaubsorten mit einer großen Anzahl von Zweitwohnungen und vor allem in ländlichen Gebieten werden jedoch ernsthafte negative Folgen befürchtet«. Vor allem im ländlichen Bereich gebe es «große Schwierigkeiten aufgrund extrem strenger Auslegungen und uneinheitlicher Kriterien» für die Aufnahme in das Register.

Auch Landestourismusminister Arturo Bernal ist unzufrieden, warnte vor den wirtschaftlichen Folgen und prophezeite ein «Chaos, vor allem, wenn man bedenkt, dass das in Kraft tretende Dekret keine Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten vorsieht». Laut Bernal gebe es bereits Analysen, wonach mit 13,7 Milliarden Euro Verlusten an wirtschaftlicher Aktivität auf nationaler Ebene ausgegangen werden müsse, wenn, wie befürchtet, bis Ende des Jahres 250.000 Wohnungen in ganz Spanien nicht registriert werden könnten. «Wenn es in Andalusien 60.000 wären, könnten wir, wenn man die Daten extrapoliert, von 3,5 Milliarden Euro verminderter Wirtschaftstätigkeit sprechen», sagte er.

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Anträge auf einen Eintrag von Ferienwohnungen in das neue Zentralregister hat es in Málaga bereits gegeben.

Regulierung von Kurzzeitvermietungen

Der Verband AVVA-Pro betont, dass «die Rechtmäßigkeit der touristischen Vermietung nicht von dieser Eintragung abhängt, sondern von der Einhaltung des geltenden materiellen Rechtsrahmens, zu dem die regionalen Tourismusverordnungen gehören». Die wichtigsten Online-Plattformen hätten den Verband inoffiziell darüber informiert, dass sie im Moment nicht in Erwägung ziehen, Anzeigen ohne die neue Registernummer zurückzuziehen, solange sie die Nummer des andalusischen Tourismusregisters haben.

Die Zentralregierung betont, Ziel dieses neuen Verfahrens sei die Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Wohnungsbauministerin Isabel Rodríguez erklärte, diese Art von Unterkünften müsse reguliert werden, um «der illegalen Ferienvermietung, die Familien aus ihren Vierteln vertreibt, sowie dem Betrug bei der saisonalen Vermietung, den einige Mieter nutzen, um mit den Wohnungspreisen zu spekulieren, ein Ende zu setzen».

Bezüglich der saisonalen Vermietung von Ferienwohnungen bestätigt die Zentralregierung, in Andalusien seien 2.073 Anträge für die Aufnahme in das entsprechende Register eingereicht worden, von denen 879 bereits genehmigt, 964 vorläufig genehmigt und 230 abgelehnt worden seien.

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