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Verkehr

V16-Warnleuchten ersetzen in Spanien die Warndreiecke

Ab dem 1. Januar 2026 werden sich die Autofahrer von den Warndreiecken verabschieden - ausländische Fahrzeuge, die in Spanien unterwegs sind, dürfen weiterhin Warndreiecke verwenden

Almudena Nogués

Madrid

Samstag, 18. Oktober 2025

Die Zeit läuft ab. Tatsächlich bleiben weniger als drei Monate, bis die neue Verordnung zur Notfallkennzeichnung auf den Straßen Spaniens in Kraft tritt. Ab dem 1. Januar 2026 werden sich die Autofahrer von den Warndreiecken verabschieden, die endgültig durch die von der Verkehrsbehörde DGT zugelassenen und zertifizierten V16-Leuchten ersetzt werden. Eine ebenso entscheidende, wie für die meisten Autofahrer noch unbekannte Änderung.

Wir müssen uns im nächsten Jahr mit den sogenannten V16-Warnleuchten vertraut machen. Ihre Funktion? Sie sollen Unfälle bei der Signalisierung von Pannen verhindern. Das neue Gerät muss auf dem Dach des Autos angebracht und eingeschaltet werden. Innerhalb von Sekunden warnt ein Licht, das aus über 1 km Entfernung sichtbar ist, andere Fahrer vor unserem Notfall, selbst bei widrigen Wetterbedingungen oder schlechter Sicht.

Beim Einschalten sendet die Warnleuchte ein genaues Geolokalisierungssignal an die DGT und alarmiert automatisch andere Verkehrsteilnehmer und Rettungsdienste.

Wie die Generaldirektion für Verkehr (DGT) mitteilt, wird dies ab dem 1. Januar 2026 das einzige gesetzlich zugelassene Gerät zur Vorwarnung vor Gefahren sein. Wenn die Warnleuchte eingeschaltet wird, sendet sie ein anonymes, genaues Geolokalisierungssignal des Fahrzeugs an die Plattform der DGT und alarmiert automatisch andere Verkehrsteilnehmer und Rettungsdienste über den Vorfall, ohne dass der Fahrer das Fahrzeug verlassen muss.

Die neue Regelung gilt für Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, Busse und Fahrzeuge für den Gütertransport. Alle diese Fahrzeuge müssen ab 2026 mit einem solchen Gerät ausgestattet sein. Dies gilt auch für Firmenfahrzeuge. Motorräder, Mopeds und Spezialfahrzeuge wie Land- oder Baumaschinen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Aufgrund ihrer Struktur oder Größe ist eine sichere Installation des Geräts nicht möglich, sodass weiterhin andere Signalsysteme verwendet werden können.

Motorräder, Mopeds und Spezialfahrzeuge, wie Land- oder Baumaschinen, sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Die DGT stellt außerdem klar, dass ausländische Fahrzeuge, die in Spanien unterwegs sind, weiterhin Warndreiecke verwenden dürfen, solange es keine europaweit einheitliche Regelung gibt. Dennoch empfiehlt sie aus Sicherheitsgründen und zur Kompatibilität mit vernetzten Warnsystemen die Verwendung der neuen Warnleuchte, insbesondere für Fahrer, die regelmäßig auf spanischen Straßen unterwegs sind.

Das Fahren ohne die V16-Warnleuchte wird als schwerwiegender Verstoß betrachtet, der mit Geldbußen von bis zu 200 Euro und möglichen erschwerenden Umständen bei späteren Unfällen geahndet wird. Um Strafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, von der DGT zertifizierte Modelle zu erwerben und sicherzustellen, dass diese alle technischen Anforderungen erfüllen.

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