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Donnerstag, 5. Dezember 2024
von Fernando Frühbeck
Langsam beginnt die Vorweihnachtszeit. Das bedeutet für gerade die Costa del Sol jede Menge privater und geschäftlicher Feiern, auf denen es meistens feucht-fröhlich zugeht. In den Restaurants, Bars und Pubs wird naturgemäß eine Menge Alkohol konsumiert. Immer öfter sind auch Drogen wie Kokain und Amphetamine im Spiel.
Statt anschließend das Taxi zu rufen, begeben sich viele mit dem eigenen PKW auf den Nachhauseweg. Und das, obwohl sie sich durchaus darüber bewusst sind, dass Alkohol am Steuer alleine oder in Verbindung mit Drogen einen gefährlichen Cocktail darstellt. Je nach ermitteltem Promillewert kann alkoholisiertes Fahren in Spanien den Tatbestand einer strafbaren Handlung gemäß Artikel 379.2 des Strafgesetzbuchs erfüllen. Das gilt ebenso bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Und für mich als Anwalt ist das auch alles andere als angenehm. Meistens werde ich in den frühen Morgenstunden vom Klingeln meines Telefons geweckt. In der Regel habe ich dann einen Polizeibeamten in der Leitung, da mein Mandant nicht mehr voll zurechnungsfähig ist.
Immerhin: mein Mandat wurde lediglich wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet. Er hätte sein absolut vermeidbares Fehlverhalten im schlimmsten Fall mit seinem Leben oder und mit dem Leben von Drittpersonen bezahlen können.
Zum Thema: Wie viel darf man in Spanien trinken, wenn man später noch fahren möchte? Die Alkoholgrenzwerte in Spanien lauten aktuell wie folgt:
Fahrer von Kraftfahrzeugen, die einen Führerschein länger als zwei Jahre besitzen sowie Fahrradfahrer dürfen einen Blutalkoholgrenzwert von 0,5 Promille und einen Atemluftalkoholgrenzwert von 0,25 Promille nicht überschreiten. Bei Lastkraftwagen-, Taxi-, Bus-, Krankenwagen-, sowie Kraftfahrzeugfahrern, die den Führerschein noch keine zwei Jahre haben, mindert sich der Blutalkoholgrenzwert auf 0,3 Promille und der Atemluftwert auf 0,15 Promille.
Sollte man die genannten Werte überschreiten und dabei erwischt werden, wird in jedem Fall eine Strafe ausgesprochen. Darüber hinaus kann ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt nun schon bei Überschreitung der Grenzwerte von 0,5 Promille (Blutalkohol) beziehungsweise von 0,25 Promille (Atemluftmessung) und in manchen Fällen sogar, wenn diese Grenzwerte nicht erreicht wurden. Das Strafmaß hängt zum einen von den gemessenen Werten ab; zum anderen von dem Eindruck, den der Fahrer macht und zum dritten von dem Grad der unverantwortlichen Fahrweise.
Die Geldbuße liegt zwischen 500 und 1.000 Euro zuzüglich einem Abzug von 2 bis 6 Punkten in der Verkehrssünderkartei. In Spanien besteht auch eine Verkehrssünderkartei für Ausländer, die nicht in Spanien ansässig sind. Im besonders schlimmen Fall kann der Führerschein, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für die Dauer von bis zu einem Jahr entzogen werden.
Sollte es zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen, liegt die Mindesthaftstrafe bei einem Jahr, die, wenn der Täter nicht vorbestraft ist, zumeist auf Bewährung ausgesprochen wird. Der Führerschein wird ebenfalls für mindestens ein Jahr entzogen. Darüber hinaus muss der alkoholisierte Fahrer 31 bis 90 Tage gemeinnützige Arbeit leisten und, abhängig von seiner wirtschaftlichen Situation, wird eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro verhängt. Bei geringer Überschreitung der Grenzwerte kann man mit der Staatsanwaltschaft eine Verkürzung der Haftstrafe und des Führerscheinentzugs verhandeln. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschuldigte Einsicht für sein Fehlverhalten zeigt.
In jedem Fall gilt der Verurteilte nach Verhängung des Strafmaßes als vorbestraft. Bei erneuter Zuwiderhandlung während des Führerscheinentzugs landet man in der Regel unwiderruflich im Gefängnis.
Das spanische Parlament hat im vergangenen Monat November ein Gesetz zur Reduzierung der maximalen Promillegrenze beim Fahren und zur Einführung eines Verbots der Veröffentlichung von Standorten von Kontrollen in sozialen Netzwerken verabschiedet. Dieses Gesetz wird im Jahr 2025 in Kraft treten (der genau Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest). Die erlaubten Promillegrenzen sollen dann auf 0,1 beim Atemtest und 0,2 im Blut herabgesetzt werden.
Email: info@ff-a.es
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