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Am Mittwoch vergangener Woche hatten Anwohner die Zufahrtswege blockiert. SUR
Abwasserklärung

Oberster Andalusischer Gerichtshof stoppt Arbeiten für Kläranlage Málaga Nord

Gericht hat dem Einspruch der Vereinigung Vega Mestanza stattgegeben

Chus Heredia

Alhaurín de la Torre

Donnerstag, 26. Juni 2025

Der Oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat den Bau der Kläranlage Málaga Nord auf dem Gemeindegebiet von Alhaurín de la Torre gestoppt, indem er dem Einspruch der Vereinigung Vega Mestanza stattgegeben hat. Die Argumente, denen das Gericht stattgibt, betreffen den Standort der Anlage auf dem fraglichen Grundstück und mehrere mögliche Umweltverstöße. Es handelt sich um eine tiefgreifende Entscheidung, denn jedes Jahr, das vergeht, ohne dass die Abwässer in Gemeinden wie Cártama oder Alhaurín El Grande geklärt werden, beudeutet für Spanien eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro von der EU.

In der am 15. November 2024 von der Nachbarschaftsvereinigung Vega de Mestanza y Lomas de Cantarrana eingereichten Beschwerde wurde auf die Nichteinhaltung mehrerer Vorschriften hingewiesen. In dem Text wird zusammenfassend auf die fehlende Zuständigkeit der Junta de Andalucía für die Genehmigung des Projekts für die Kläranlage, auf die Lage der Infrastruktur in einem Überschwemmungsgebiet und auf Mängel der Umweltverträglichkeitsstudie hingewiesen. In dem Text wird argumentiert, dass die verschiedenen Standorte, die für die Errichtung dieser großen städtischen Kläranlage untersucht wurden, auf wirtschaftlichen Argumenten beruhen, dass aber die Umweltverträglichkeitsprüfung unzureichend sei.

Die andalusische Regionalregierung hat erklärt, dass sie das Gerichtsurteil prüfen werde, ist aber bereits jetzt besorgt über die Umweltauswirkungen der weiteren Einleitung von unbehandeltem Wasser in den Fluss Guadalhorce. In einem Kommuniqué heißt es, dass das andalusische Agraministerium besorgt sei über die Umweltfolgen dieser Entscheidung. Ohne eine Kläranlage werden die Abwässer der Gemeinden Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre, Cártama und Torremolinos sowie eines Teils der Stadt Málaga - von etwas 250.000 Personen - weiterhin ungeklärt in den Fluss Guadalhorce eingeleitet. Diese Entscheidung hat auch gesundheitliche Folge für die Anrainer des Flusses und einen wirtschaftlichen Schaden für die Junta de Andalucía, die weiterhin Strafen für die Nichtbehandlung dieser Abwässer zahlen muss.

In der Tat zahlt die regionale Verwaltung eine jährliche Geldstrafe von fast 1,3 Millionen für die Nichteinhaltung der europäischen Wasseraufbereitungsvorschriften in dieser Zone. Eine weitere Folge des Nichtbaus dieser Kläranlage ist, dass sie laut der Junta die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern würde, eine Infrastruktur, deren Projekt «immer von technischen Kriterien sowie von der Einhaltung der europäischen Wasserrichtlinie geleitet wurde». «Das Ziel der andalusischen Regierung war es immer, die Wasserqualität zu verbessern. Die Kläranlage Málaga Nord ist ein Werk, das die Umwelt schützt und zur Vermeidung von Umweltschäden durchgeführt wird», sagte der andalusische Agrarminister Ramón Fernández-Pacheco.

Mit dem Urteil werden der Junta de Andalucía teilweise auch die Kosten des Verfahrens auferlegt, und zwar in Höhe von 6.000 Euro.

Die Kläranlage Nord wird den Norden der Stadt Málaga und den Stadtteil Churriana sowie die Gemeinden Alhaurín el Grande, Torremolinos, Cártama und Alhaurín de la Torre versorgen. Die Bauarbeiten für die Kläranlage waren bereits am Mittwoch vergangener Woche zum Stillstand gekommen, nachdem Anwohner und die erwähnte Bürgerinitiative die Zufahrten blockiert hatten.

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