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Erpressung

Gerichtsprozess: Russische Persönlichkeiten aus dem Umfeld Putins von Marbella aus erpresst

Die sechs Angeklagten gestanden die Vorwürfe ein - Geldstrafen und Freiheitsstrafen von sieben Monaten bis 22 Jahre

María José Díaz Alcalá

Marbella/Málaga

Mittwoch, 4. Juni 2025

Am Dienstag hat in Málaga der Gerichtsprozess gegen sechs russische Staatsbürger begonnen, die von Marbella aus hochrangige Personen aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin erpresst hatten. Alle Angeklagten gestanden die ihnen zur Last gelegten Taten, was das geforderte Strafmaß für die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche, Fälschung und Erpressung erheblich minderte.

Die Bande wurde von hochrangigen russischen Beamten des Innen- und Justizministeriums sowie Mitgliedern des Föderalen Sicherheitsdienstes FSB angeführt. Zu ihren Opfern zählten ein enger Freund Putins, der zwischen 2007 und 2011 als Politiker in der Gesetzgebenden Versammlung tätig war, und vom Magazin Forbes ausgewählte Millionäre.

Da die sechs Angeklagten die Vorwürfe eingestanden hatten, hat die Staatsanwaltschaft die beantragte Gesamtfreiheitsstrafe von 75 auf 22 Jahre herabgesetzt, also um mehr als 50 Jahre. Die höchste Strafe beträgt achteinhalb Jahre für den Leiter der Organisation in Spanien, die kürzeste sieben Monate für einen anderen der Angeklagten. Für zwei der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen von mehr als vier Millionen Euro gefordert.

Die kriminelle Dynamik des Netzwerks bestand nach Angaben der Staatsanwaltschaft darin, ihre Opfer in Strafverfahren für erfunndene Straftaten zu verwickeln, um von ihnen Geld zu erpressen: Sie verlangten hohe Geldsummen, um den fiktiven Fall zu den Akten zu legen und dohten mit Gefängnisstrafen. Um die hohen Geldsummen zu verlangen, mussten sie «umfangreiche und kompromittierende» Informationen von ihren Zielpersonen sammeln.

Der Staatsanwaltschaft zufolge war Halit S. der Anführer des Komplotts auf spanischem Staatsgebiet, der von Marbella aus operierte und über ein umfangreiches Strafregister verfügte: acht verschiedene Identitäten im Laufe seines Lebens, fünf Festnahmen wegen Prostitution, Fälschung, Betrug, Betrug an öffentlichem Eigentum und illegaler Inhaftierung sowie eine Untersuchungshaft, die zu einem Auslieferungsersuchen der Schweizer Behörden führte. Ebenfalls angeklagt war seine Ehefrau, von deren Email-Konto die Erpressermails verschickt wurden, und auf deren Namen die Konten der Bande liefen, um die Anonymität des wahren Anführers zu wahren.

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