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Antonio Vercher, leitender Staatsanwalt für Umwelt und Stadtplanung. EFE
Brandwelle

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die von den Bränden betroffenen Gemeinden Präventionspläne haben

Der für Umweltdelikte zuständige Staatsanwalt sieht die Gründe für die Brandwelle im «Fehlen» oder der «unsachgemäßen Umsetzung» von präventiven Maßnahmen

Mateo Balín

Madrid

Freitag, 22. August 2025

Die für Umwelt und Stadtplanung zuständige Staatsanwaltschaft hat ihre Provinzbehörden aufgefordert, zu überprüfen, ob die Gemeinden, die in diesem Sommer am stärksten von den Waldbränden betroffen waren und teils noch sind über Präventionspläne verfügen. Diese sind seit 2003 verpflichtend. Die von zum Teil desaströsen Bränden heimgesuchten Orte und Regionen befinden sich hauptsächlich im Nordwesten der spanischen Halbinsel.

In einem vierseitigen Dokument, das am vergangenen Montag von Staatsanwalt Antonio Vercher unterzeichnet wurde, heißt es, es sei «klar», dass «die Situation, die wir derzeit erleben, auf das Fehlen oder gegebenenfalls die unsachgemäße Anwendung von Brandschutzplänen zurückzuführen ist». «Anders ist das, was geschieht, nicht zu erklären», so der leitende Staatsanwalt der Umweltstaatsanwaltschaft.

Aus diesem Grund fordert Vercher die Staatsanwälte der Provinzen auf, diejenigen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die die «Verpflichtung» hatten, solche Präventionspläne zu erstellen und dies nicht getan haben. Er weist auch darauf hin, dass in Fällen, in denen die Handlung möglicherweise keine Straftat darstellt, die entsprechende für Sanktionen zuständige Behörde eingeschaltet werden sollte.

Alles in allem räumt der Chefankläger ein, dass Waldbrände «selten eine einzige Ursache haben und dass ihre Komplexität manchmal unüberschaubar ist und durch völlig unzusammenhängende Faktoren wie politische Debatten oder verschiedene fremde und unterschiedliche Eingriffe, die die Situation noch komplexer machen, noch verkompliziert wird».

Derzeitige Situation

Vercher betont, dass «die Staatsanwaltschaft zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet ist, was in Artikel 124 der spanischen Verfassung verankert« sei. Das verpflichte sie dazu, Aspekte zu berücksichtigen, die traditionell «nicht angesprochen oder einfach nicht eingeflossen sind».

«Man sollte bedenken, dass es Umweltprobleme erst seit weniger als einem halben Jahrhundert gibt. Zwar ständen Waldbrände schon früher im Strafgesetzbuch, allerdings als Verbrechen gegen das Eigentum. Das hat also nichts mit dem zu tun, was wir heute erleben«, so Vercher weiter.

Laut dem Staatsanwalt werden jedes Jahr Briefe an die ihr unterstellten Staatsanwälte verschickt, um Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden zu ergreifen. Laut dem von Vercher unterzeichneten Schreiben wurde im vergangenen Februar der Jahresbericht erstellt, in dem bekräftigt wurde, dass «die Verhütung von Waldbränden eine Priorität für diese Staatsanwaltschaft ist».

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