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Iberdrola-Geschäftsführer Mario Ruiz-Tagle. SUR

Iberdrola bringt die Untersuchung der Regierung zum Stromausfall in ganz Spanien vor den Obersten Gerichtshof

Der Stromversorger erhofft sich vom Gerichtshof eine Stellungnahme über die Rechtsgültigkeit des Untersuchungsausschusses der Regierung und dessen Schlussfolgerungen

Lucas Irigoyen

Madrid

Freitag, 11. Juli 2025

Die Elektrizitätsunternehmen hatten bereits davor gewarnt, dass die Schlussfolgerungen der staatlichen Untersuchung des Stromausfalls vom 28. April einen langen Weg durch die Instanzen eröffnen würden. Mittlerweile liegt der Fall vor dem Obersten Gerichtshof.

Bereits am 30. Mai, noch bevor die Schlussfolgerungen der Untersuchung des Ministeriums für den ökologischen Wandel über den landesweiten Blackout veröffentlicht wurden, hatte sich Stromversorger Iberdrola an den Obersten Gerichtshof gewandt. Dort beantragte Iberdrola eine Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zur Rechtsgültigkeit, auf die sich die Regierung bei der Einsetzung ihres Untersuchungsausschusses gestützt hatte.

Das Elektrizitätsunternehmen ist der Ansicht, dass es «keinen ausreichenden rechtlichen Schutz» gibt, da der Ausschuss «für ein Krisenmanagement geschaffen wurde, ohne dass der Präsident der Regierung zuvor eine Situation von nationalem Sicherheitsinteresse erklärt« habe. Daher, so das Unternehmen, fehle die «notwendige rechtliche Absicherung».

Am 17. Juni hatte die Ministerin für den ökologischen Übergang, Sara Aagesen, die Analyse von Millionen von Daten vorgestellt, die zu einer Schuldzuweisung führte. Einerseits räumte sie Mängel bei der Erstellung des Betriebsplans für den 28. April ein, für den der spanische Stromnetzbetreiber Red Eléctrica Española verantwortlich war. Sie beschuldigte aber auch die Elektrizitätsunternehmen, ihre Erzeugungsanlagen nicht wie geplant gewartet zu haben. Das habe zu einem unsachgemäßen Betrieb geführt, der wiederum zu dem Stromausfall und dem Versagen beim Abfangen der Spannungsspitzen beigetragen habe.

Iberdrola ist der Ansicht, dass die Maßnahmen des Untersuchungsausschusses, wie etwa die Auskunftsersuchen oder die Besuche in den Unternehmen zur Erhebung der Daten, einer rechtlich Grundlage entbehren könnten. Sollte der Oberste Gerichtshof dies bestätigen, könnte der gesamte Ausschussbericht nichtig sein.

Der Konflikt zwischen dem Betreiber Red Eléctrica Española, der zu 20 Prozent dem Staat gehört und ebenfalls einen Bericht beigesteuert hatte, und den Elektrizitätsunternehmen hat die Stimmung in der Branche auf ein noch nie dagewesenes Niveau angeheizt. Die Präsidentin von Red Elérica Española, Beatriz Corredor, verteidigt ihr Management und beschuldigt die Elektrizitätsunternehmen, für den Stromausfall verantwortlich zu sein.

Frage der Entschädigungen

Die Elektrizitätsunternehmen haben ihrerseits stets behauptet, sie seien den Vorgaben von Red Elérica Española gefolgt, dem sie vorwerfen, für den 28. April, als der Anteil der erneuerbaren Energien sehr hoch und die Nachfrage sehr niedrig war, nur sehr wenig Stromerzeugung geplant zu haben.

Die Frage der Haftung ist ein Schlüsselelement bei der Bewältigung der erheblichen Schäden, die Unternehmen und Privatpersonen durch den Stromausfall entstanden sind. Nach Angaben der Regierung belief sich die Summe in den ersten Tagen auf etwa 400 Millionen Euro, der Arbeitgeberverband CEOE erhöhte die Verluste später auf 1,5 Milliarden Euro.

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